Hilfestellung für Hartz IV (4) Empfänger. Geld in Corona Zeit für FFP2 / Op Masken
FFP2 / Op Masken. wer soll das bezahlen? Hilfestellung für Arbeitslosengeld II Bezieher.
Der Regelbedarf ab 2021 beträgt 446,00€ für einen alleinlebenden Erwachsenen alleinlebenden Erwachsenen. Davon sind 17,02€ für die Gesundheitspflege/Hygieneartikel (Zahnpasta, Shampoo, u.a.) vorgesehen. Wenn ein Hartz-IV Empfänger täglich mit dem öffentl. Verkehrsmittel fahren muss, dann liegt es auf der Hand, dass die nunmehr verpflichteten FFP2-Masken / Op-Masken davon nicht bezahlt werden können.
Beim ersten Lockdown wurden Klagen aufgrund der Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Masken abgewiesen. Begründet wurde das damit, dass auch haushaltübliche Tücher, Schals u.ä. geeignet erschienen der Maskenpflicht nachzukommen.
Die Politiker sind sich bislang uneinig ob die Mehrkosten für die Masken aus der Staatskasse bezahlt werden sollen.
Jedoch könnten FFP2-Masken einen Mehrbedarf i.S.d, §21 Abs. 6 SGB II darstellen:
Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
Wie sollen Sie vorgehen?
- Beantragen Sie Mehrbedarf bei Ihrem Jobcenter.
- Fügen Sie dem Antrag Quittungen der Masken bei.
- Begründen Sie den Antrag, weshalb und wie häufig Sie die Masken benutzen.
- Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, beachten Sie die Widerspruchsfrist (1 Monat) und erheben Sie fristgerecht Widerspruch.
Wünschen Sie anwaltliche Hilfe, können Sie sich gerne an mich wenden.