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BTMG Körperverletzung Drogendelikte Anwalt Strafrecht

STRAFRECHT

Das Strafrecht hat viele Fassetten. Die unterschiedlichen Straftatbestände erfordern nicht nur ein spezifisches Fachwissen, sondern auch die Kenntnis über Ihre Rolle in dem Strafverfahren. Hierbei können Sie Beschuldigter, Opfer oder Zeuge einer Straftat sein. Da ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin zahlreiche Fälle im Strafrecht gewonnen habe, empfehle ich Ihnen mich zu kontaktieren. Unter anderem kann Ihnen vorgeworfen werden:

  • Raub
  • Betrug
  • Sexualstrafdelikte
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt
  • Vorwurf auf Mord
  • Totschlag
  • Erpressung
  • Diebstahl
  • Körperverletzung
  • Hehlerei
  • Geld und Wertzeichenfälschung
  • Beleidigung
  • Einbruch
  • Betäubungsmittel/
  • Handeln /Dealen mit Drogen

Im Strafrecht ist es wichtig, sich zu Beginn des Verfahrens (nach Erhalt der Beschuldigtenladung oder als Opfer unmittelbar nach dem Tatgeschehen) einen anwaltlichen Rat einzuholen.

Sie sind mit dem Staatsapparat (Polizei, Staatsanwalt, Richter) nicht auf einer Seite, dafür empfehle ich Ihnen anwaltliche Hilfe. Also lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen.

Strafrecht aus unterschiedlichen Perspektiven

  • Sie haben von der Polizei einen Brief zur Anhörung erhalten?
  • Ihnen liegt bereits ein Strafbefehl oder eine Anklage vor?
  • Ihnen steht ein Gerichtstermin bevor?
  • Sie befinden sich in der U-Haft oder im Gefängnis?
  • Ihre Wohnung wurde gerade von der Polizei durchsucht?
  • Sie wurden beim Handeln mit Drogen erwischt?
  • Sie wurden mit einer Überwachungskamera bei einer Straftat gefilmt?
  • Sie sind in eine Schlägerei geraten?

Sie sind Beschuldigter einer Straftat? Sagen Sie nicht bei der Polizei aus, unterschreiben Sie nichts und erkennen nichts an. Sie haben das Recht, jederzeit und in jeder Lage des Verfahrens zu schweigen und sich den Beistand eines/einer Rechtsanwaltes/in zu verlangen. Nehmen Sie nach Erhalt einer polizeilichen Ladung Kontakt mit mir auf. Nach der Kontaktaufnahme, werden wir zusammen eine Strategie entwickeln. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet zur Vernehmung vor der Polizei zu erscheinen. Es gibt eine Ausnahme: Sie haben eine Androhung „unmittelbarer Zwang z.B. zum Zwecke der erkennungsdienstlichen Behandlung“ erhalten, ein Rechtsbehelf ist möglich. Lassen Sie sich von mir vertreten und für Ihr Nichterscheinen zur Vernehmung entschuldigen. Das Schweigen als Beschuldigter ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, was Ihnen zusteht. Hieraus entstehen keine Nachteile für Sie.

Die Gefahr Opfer einer Straftat zu werden ist alters-, geschlechts-, und religionsunabhängig. Wenn diese Gefahr in Ihrem Fall tatsächlich eingetroffen ist, stehe ich an Ihrer Seite.

  • Sind Sie Opfer einer Körperverletzung geworden?
  • Bei Ihnen wurde eingebrochen?
  • Sind Sie Opfer einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung geworden?
  • Sie werden gestalked?
  • Ihr Kind wurde bedroht oder geschlagen?
  • Sind Sie Opfer von Cybermobbing?
  • Sie möchten wissen, ob Ihnen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen?

In diesen und anderen Fällen, können Sie sich gerne an mich wenden. Gerade als Opfer einer Straftat fühlt man sich ohnmächtig und allein gelassen. Ich stehe nicht nur fachlich, sondern auch persönlich an Ihrer Seite.  Durch meine Ehrenamtliche Tätigkeit beim Weißen Ring konnte ich eine Sensibilität in der Opferhilfe aufbauen.

  • Sie sollen als Zeuge aussagen, obwohl Sie selbst an der Straftat beteiligt waren?
  • Sie sollen als Zeuge/in gegen das eigene Kind oder Ehepartner aussagen?
  • Sie sollen als Verlobter/Verlobte gegen Ihre/n Partner/in aussagen?
  • Wann dürfen Sie schweigen?
  • Wann müssen Sie zu einer Vernehmung gehen?
  • Was kann Ihnen bei einer Falschaussage passieren?

Diese und andere Fragen kann ich Ihnen vor Ihrer Vernehmung beantworten und Sie auf die Vernehmung vorbereiten.