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Ordnungswidrigkeiten

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Ordnungswidrigkeiten

Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die häufig mit einem Bußgeld geahndet wird. Ordnungswidrigkeiten gelten in der Regel als eher leichte Rechtsverstöße. Genau das ist der Unterschied zu einer Straftat. Straftaten weisen häufig einen erhöhten Unrechtsgehalt auf.

Gemäß § 1 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, dass die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Die meisten Menschen begehen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Darüber hinaus gibt es jedoch zahlreiche Gesetze, die die Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Als Beispiele für Ordnungswidrigkeiten können genannt werden:

  • zu schnelles Fahren, Rotlichtverstöße
  • Ruhestörung, Lärmbelästigung
  • Verstoß gegen das Rauchverbot
  • Verletzung von Meldepflichten (Arbeitsaufnahme bei ALG II Bezug)
  • Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage ohne Genehmigung
  • unsachgemäße Entsorgung von Müll

Die Verfolgung und die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit liegt im Ermessen der Behörde. Das bedeutet, dass die Behörde selbst entscheidet, ob sie ein Verwarnungsgeld oder einen Bußgeldbescheid erhebt.

Erlässt die zuständige Behörde einen Bußgeldbescheid, so kann dagegen ein Einspruch innerhalb zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides erhoben werden. Geschieht dies, so leitet die Behörde das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Verhandlung weiter. Im Gegensatz zu einem strafrechtlichen Verfahren muss die Staatsanwaltschaft nicht an der mündlichen Verhandlung teilnehmen.