Willenserklärungen haben im Jurastudium, aber vor allem im echten Leben eine außerordentliche Bedeutung.
Kann Schweigen als eine solche Willenserklärung ausgelegt werden?
Obwohl das Schweigen einer Person grundsätzlich als rechtliches Nullum betrachtet wird und daher keinerlei Wirkung entfaltet, gibt es von diesem Grundsatz wie immer Ausnahmen:
Vertragliche Vereinbarung
Im Rahmen der Privatautonomie könne die Parteien vereinbaren, dass dem Schweigen ein Erklärungswert beigemessen wird.
Beispiel: A möchte B seinen Gebrauchtwagen für 2.000 € verkaufen. B sagt, dass er 3 Tage darüber nachdenken möchte,…